Die Abnahme der Abgasanlage
Die Abnahme der Abgasanlage ist eine Kontrolle die der Bezirkskaminkehrer an neu- oder umgebauten bzw. an zu sanierenden Abgasanlagen vornimmt.
Überprüft werden die Abgasanlagen, an welche Feuerstätten angeschlossen werden, deren Brennstoff geändert wird oder dessen Feuerleistung eine 20 Prozent höhere oder niedrigere Feuerleistung aufweisen.
Die Abnahme der Abgasanlage wird durch das Dekret des Landeshauptmanns vom 13. November 2006, Nr. 62, geregelt und wird in folgende Arbeitsabschnitte eingeteilt:
Planeinsicht
Die Abnahme der Abgasanlagen beginnt mit der Planeinsicht, deshalb sollten sie bereits in der Planungsphase einen Termin mit Ihrem Bezirkskaminkehrer vereinbaren.
Beim Beratungsgespräch veranschaulicht Ihnen Ihr Bezirkskaminkehrer die verschiedenen Abgassysteme, ihre Vor- und Nachteile, sowie ihre Eignung für den gewünschten Brennstoff und Feuerstätte.
Am Rande als Erklärung der Fachbegriffe
- Als Feuerstätte bezeichnet man eine wärmeerzeugende Geräteeinheit in der Verbrennungsprodukte entstehen, die an die Außenluft abgegeben werden müssen. (z.B. Herd, Ofen, Heizung)
- Abgasanlagen sind aus Bauprodukten hergestellte bauliche Anlagen wie Kamine, Verbindungstücke, Abgasleitungen oder Luft-Abgassysteme.
Anhand der durchgeführten Planeinsicht können etwaige Planungsfehler vermieden werden.
Solche Planungsfehler können beispielsweise sein:
- Brennbare Bauteile am Kamin. Z.B. Lüftungsrohre, Holzbalken, brennbare Dämmstoffe.
- nicht geeignetes Abgassystem
- fehlende Verbrennungsluftzufuhr
- nicht geeigneter Aufstellungsort einer raumluftabhängigen Feuerstätte (z.B. Raum mit kontrollierter Wohnraumbelüftung
- falscher Kaminquerschnitt
- fehlende Reinigungs- und Inspektionstürchen
Werden diese Planungsfehler nicht rechtzeitig erkannt, können sie in vielen Fällen nicht mehr beseitigt werden, denn einige Fehler, z. B. brennbare Isolationsmatten hinter dem Kaminmauerwerk, sind zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr ersichtlich.
Durchführung der Abnahme
Der Bezirkskaminkehrer führt bei der Abnahme verschiedene Arbeitsschritte durch:
Video-Inspektion
Bei der Videoinspektion werden die Kamine mit einer Kamera besichtigt. Bei dieser Kontrolle wird das Innenrohr des Abgassystems kontrolliert und dabei können Produktionsfehler und Montagefehler erkannt werden.
Probekehrung
Ein Bestandteil der Abnahme ist die Probekehrung: dabei stellt der Bezirkskaminkehrer fest, ob eine fachgemäße Reinigung der Abgasanlage möglich ist.
Dichtheitskontrolle
Bei dieser Kontrolle wird das Abgassystem auf ihre Gasdichtheit kontrolliert.
Diese Überprüfung ist wichtig, denn nur eine dichte Abgasanlage ermöglicht den sicheren Abtransport der entstehenden Verbrennungsprodukte.
Zu diesen Verbrennungsprodukten gehört das Atemgift Kohlenmonoxid (CO), das bereits in geringen Konzentrationen in der Raumluft zum sicheren Tod führen kann. Allein Italien verzeichnet jährlich ca. 150 Todesfälle und einige Tausend Fälle von CO-Vergiftungen.
Kontrolle der Mindestabstände
Abgasanlagen für feste Brennstoffe arbeiten mit durchschnittlichen Betriebstemperaturen bis zu 300°C und erreichen im Falle eines Kaminbrandes Temperaturen bis zu 1200°C.
Am Außenmantel der Abgasanlage können dabei noch Temperaturen bis 200°C entstehen.
Durch Wärmeleitung und Wärmestrahlung an den anliegenden brennbaren Bauteilen kann eine Brandausbreitung die Folge sein.
Bei der Kontrolle der Mindestabstände überprüft ihr Bezirkskaminkehrer den Abstand zwischen dem Außenmantel der Abgasanlage und den brennbaren Bauteilen.
Kontrolle der Mindesthöhe über Dach
Die Lage und Höhe der Abgasaustrittsöffnung(Kaminmündung) spielen für die Schadstoffausbreitung und die Verteilung der Schadstoffe in der Umgebung eines Gebäudes eine wesentliche Rolle.
Kontrolle der Eignung
Eine Abgasanlage dient zum sicheren Abtransport der gasförmigen Verbrennungserzeugnisse ins Freie.
Dabei muß eine Abgasanlage verschieden Belastungen widerstehen können. Wichtige Eigenschaften einer Abgasanlage sind:
- Temperaturbeständigkeit
- Druckfestigkeit
- Zugfestigkeit
- Russbrandbeständigkeit
- Kondensatbeständigkeit
- Wärmedurchlasswiderstand
- Korrosionswiderstand
- Mechanische Festigkeit
Je nach angeschlossener Feuerstätte muß die Abgasanlage verschiedene Eigenschaften aufweisen.
Ihr Bezirkskaminkehrer berät sie in der Planungsphase zur Wahl der geeigneten Abgasanlage, und kontrolliert bei der Abnahme die Eignung der Abgasanlage für die jeweilige Feuerstätte.
Kontrolle des Standortes der Feuerstätte
Ein Raum muss verschiedene Eigenschaften aufweisen um als Standort: geeignet zu sein:
Luftzufuhr für die Feuerstätte
Wird eine raumluftabhängige Feuerstätte installiert, muss der Aufstellungsraum über eine geeignete Raumluftzufuhr verfügen.
Im Aufstellungsraum dürfen keine Geräte in Betrieb sein, die einen Unterdruck erzeugen können, so z.B. mechanische Abzugsanlagen, kontrollierte Wohnraumbelüftungen oder ähnliches.
Ungeeigneter Aufstellungsort:
Einige Räume sind als Standort:e für Feuerstätten verboten, wie beispielsweise Räume in denen leicht entzündbare Stoffe gelagert sind oder auch Schlafzimmer, für die eine Installation einer raumluftabhängigen Gastherme vorgesehen sind.
In der Planungsphase kann ihnen ein Beratungsgespräch mit dem Bezirkskaminkehrer die Wahl des geeigneten Standort:es erleichtern.
Wer führt die Abnahme der Abgasanlagen durch?
Die Rohbauabnahme führt ausschließlich der Bezirkskaminkehrer durch.
Der Tipp:
Die rechtzeitige Planeinsicht und das Beratungsgespräch mit ihrem Bezirkskaminkehrer helfen Ihnen bei der richtigen Wahl der Feuerstätte und Abgasanlage und garantiert Ihnen einen sicheren und einwandfreien Betrieb.
Fachautor
Christian Resch und Hannes Huber
Kaminkehrermeister