Erste Hilfe
Arbeitsunfälle passieren leider immer wieder und werden auch in Zukunft nicht vermeidbar sein. Der Gesetzgeber versucht durch Gesetze und Vorschriften die Sicherheit der arbeitenden Menschen, wo immer diese Tätigkeit auch ausgeführt wird, zu gewährleisten. Doch wie die Erfahrung leider zeigt, können auch Vorschriften und Gesetze Arbeitsunfälle nicht ganz verhindern, da bestimmte Faktoren nicht gesetzlich beeinflusst werden können.
Menschliches Versagen gilt als Hauptursache von Arbeitsunfällen. Dabei spielen sowohl unsachgemäße Handhabung und Bedienung von Maschinen, mangelnder Arbeitsschutz, zeitlicher Druck in der Ausführung von Termin-Arbeiten und eine leider oft überschätzte Selbstsicherheit eine große Rolle.
Nun, da die Wahrscheinlichkeit, im Arbeitsleben einen Unfall zu erleiden besteht, ist es notwendig, allen Menschen ein Instrument in die Hand zu geben, mit dem man Leben retten, bzw. Verletzten richtig helfen kann, nämlich eine gute Ausbildung in Erste Hilfe. Diese Kurse sollen keine Ärzte hervorbringen, sondern sollen dazu beitragen, dass auch Laien einige grundlegende Handlungen, die man sicher und gut durchführen kann, erlernen.
Die erste Handlung in der Rettungskette ist die Durchführung des Notrufs. Dem Notruf wird oft eine untergeordnete Rolle zugesprochen, in Wirklichkeit handelt es sich jedoch um ein Schlüsselereignis. Gerade hier kann es bei unklarem Informationsfluss an die Notrufzentrale 118 zu schwerwiegenden Versäumnissen kommen. Deshalb muss der Anrufer absolute Ruhe bewahren und die Notrufzentrale unter Einhaltung des folgenden Ablaufschemas über den Notfall informieren:
- Wer meldet den Notfall? Name, Rückrufnummer, damit kann die Notrufzentrale bei Bedarf nochmals Informationen abfragen
- Was ist passiert? So weit es geht, Art und Schwere der Verletzungen, Unfallhergang, etc. mitteilen
- Wo? Eindeutige Ortsangabe, Geländebeschaffung, Hauseingang, etc.
- Wie viele? Anzahl der Verletzten, zur Entsendung ausreichender Einsatzmittel
- Wann? Urzeit des Unfalls
Wichtig: Alle Fragen des Disponenten der Leitstelle genauestens beantworten. Nach dem Notruf Telefon für eventuellen Rückruf durch den Disponenten der Leitstelle freihalten.
Was kann man nun bis zum Eintreffen der Rettungskräfte machen? Folgende einfache Handlungen an 3 Beispielen sollen zum weiteren Verständnis und Abschätzung der Situation beitragen.
1. Der Notfallort - Was ist zu beachten:
- Bevor Sie sich einem Patienten nähern, kontrollieren Sie, ob der Notfallort sicher ist. Kontrollieren Sie, ob eine Gefahr für Sie oder den Patienten besteht
- Besteht eine lebensbedrohliche Situation für den Patienten, z. B. Feuer, Verkehr, etc. so ist der Patient aus der Gefahrenzone zu bergen
- Notruf absetzten: ist der Patient bewusstlos, wird um Hilfe gerufen. Sind weitere Personen anwesend, so wird eine Person beauftrag, den Notruf abzusetzen. Ist man alleine, allarmiert man umgehend die Notrufzentrale 118
Zunächst schafft man sich einen Überblick über die vorliegenden Verletzungen und entscheidet dann das weitere Handeln. Beispiele, die ein dringendes Handeln erforderlich machen:
Notrufnummer 118
Die Notrufnummer 118 kann in Südtirol von jedem Telefon ohne Vorwahl angerufen werden.
Der Anruf ist kostenlos, bei einem öffentlichen Fernsprechapparat wird kein Geld benötigt.
In Grenzgebieten zu anderen Nachbarprovinzen Italiens kann man je nach Einwählknoten in die Notrufzentrale der Nachbarprovinz gelangen.
Der Notruf 118 ist rund um die Uhr erreichbar.
2. Bewusstloser Patient:
- Kontrolle, ob Person reagiert oder nicht. Dazu Person leicht schütteln und laut ansprechen, z. B. mit den Worten “Hallo, wie geht es Ihnen?
- Wenn der Patient nicht reagiert:
- Inspektion und Freihalten der Atemwege durch Überstrecken des Kopfes. Die Überstreckung des Kopfes wird so durchgeführt, dass mit dem Zeige- und Mittelfinger einer Hand das Kinn angehoben und nach oben und hinten bewegt wird, während die andere Hand auf die Stirn des Patienten gelegt wird und durch leichten Druck nach hinten unten die Bewegung unterstützt. Die Zunge hebt sich an, die Atemwege werden frei. Vorhandene Fremdkörper, Zahnprothesen, Erbrochenes, usw. werden aus dem Mund entfernt.
- Durch das Vorschieben des Unterkiefers mit dem Esmarch-Handgriff wird ebenso die Zunge angehoben und die Atemwege werden frei. Beim Esmarch-Handgriff legen sich die Finger sowohl der rechten als auch der linken Hand den rechten und linken Kieferwinkel und schieben den Unterkiefer nach vorne. Achtung:Bei Verdacht auf das Vorliegen einer Wirbelsäulenverletzung wird keine Kopfüberstreckung durchgeführt, sondern es wird der Unterkiefer mit Hilfe des Esmarch-Handgriffs angehoben ohne die Halswirbelsäule zu bewegen
- Anlegen des Ohres dicht an Mund und Nase des Patienten: hören und fühlen eines Luftstroms bei vorhandener Atmung, gleichzeitig Blickkontrolle zur Feststellung, ob sich der Brustkorb hebt und senkt.
- Ist keine Atmung feststellbar dann: öffnen des Mundes und der Atemwege durch Überstrecken des Kopfes und Anheben des Kinns
- Daumen und Zeigefinger der Hand, die auf der Stirn liegt, man drückt bei der Mund-zu-Mund-Beatmung die Nase zu
- Es wird der Mund des Helfers um den Mund des Patienten gedrückt und zwar so, dass ein luftdichter Abschluss herbeigeführt wird
- Nach etwas tieferer Einatmung wird die eigene Ausatemluft wird für die Dauer 1 Sekunde mit geringem Druck in den Mund des Patienten geblasen. Gleichzeitig wird kontrolliert, ob sich der Brustkorb hebt und senkt.
- Durchführung der 2. Beatmung
- Wird nach Anwendung der 2 Beatmungen keine Herzkreislauftätigkeit festgestellt (Bewegung des Patienten, Husten oder normale Atmung), bzw. bestehen Zweifel darüber, so wird mit der Durchführung der Herzdruckmassage begonnen. Diese Überprüfung darf maximal 10 Sekunden dauern.
- Der Patient soll in Rückenlage auf einer festen Unterlage liegen. Im Falle einer Bauchlage ist der Patient vorsichtig in die Rückenlage zu drehen. Freimachen der Brust durch Entfernen der Kleidungsstücke
- Nun wird der Ballen einer Hand auf die Brustmitte und zwar auf einer gedachten Linie zwischen den Brustwarzen gelegt. Der Ballen der 2. Hand wird auf den Rücken der auf der Brust liegenden ersten Hand gelegt
- Die Arme werden gestreckt, die Schultern befinden sich senkrecht über den Händen. Die Ellenbogen dürfen nicht abgebogen werden
- Im 5. Schritt wird nun die Herzdruckmassage durchgeführt. Dabei muss der Brustkorb schnell und tief eingedrückt werden. Die Eindrucktiefe sollte ca. 5 cm, die Druckfrequenz sollte 100/min betragen. Beim Eindrücken bewegt sich der Oberkörper nach vorne, die Arme bleiben gestreckt
- Nach jeder Kompression muss der Brustkorb vollständig entlastet werden. Durch die Entlastung strömt Blut in das Herz ein
- Es werden 30 Kompressionen durchgeführt und 2 Beamtungen. 30 Kompressionen und 2 Beamtungen bilden einen Zyklus. Nach Durchführung von 5 Zyklen, bzw. 2 Minuten Herzdruckmassage und Beamtung, wird nach Lebenszeichen (Husten, Bewegungen, etc.) gesucht. Diese Unterbrechung der Herz-Lungen-Wiederbelebung soll höchstens 10 Sekunden betragen. Sind keine Lebenszeichen vorhanden, wird die Herz-Lungen-Wiederbelebung fortgeführt, immer 5 Zyklen mit anschließender Kontrolle auf Lebenszeichen, bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes
3. Starke Blutungen:
- Wunde freimachen, bei Bedarf desinfizieren und mit möglichst sterilen bzw. sauberen Tüchern bedecken
- Blutet die Wunde sehr stark, so wird nach Freimachen der Wunde kein Abbindung durchgeführt, sondern ein Druckverband: man legt einen Stapel Garzen, ein noch zusammengerolltes Verbandspäcken über die Wunde und fixiert diese Verbandspäckchen mit einem Verband so, dass ein Druck auf die Wunde ausgeübt wird und somit die Blutung vorübergehend zum Stillstand kommt. Hat man kein Verbandsmaterial mit sich, dann kann man sich mit Stoffresten aus Kleidung, die man zerreist behelfen. Man sollte möglichst das klassische Abbinden mit engen Bändern, Draht, etc. vermeiden. Dies soll nur im extremen Notfall erfolgen.
Alle anderen Notfälle sollten, wenn Bedarf ist, nach logischen Gesichtspunkten, immer unter Berücksichtigung des Eigenschutzen angegangen werden. Bewusstlose Verletzte, sollte man, sofern keine unmittelbare Gefahr droht und nach Feststellung der vorhandenen Atmung nicht unnötig bewegen. Diese Patienten werden kontrolliert bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes.
Da diese Kurzinformation nicht den Anspruch auf Vollständigkeit der möglichen Maßnahmen und Notfälle darstellt, sollte zur Vertiefung der Thematik ein Erste-Hilfe-Kurs besucht werden, um einem Menschen ausreichend helfen zu können.
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Fachautor
Dr. Norbert Pfeifer
Ärztlicher Leiter der Ersten Hilfe/
Notaufnahme Krankenhaus Meran