Asbest – vom Wunderbaustoff zum Gesundheitsrisiko
Asbest galt bis Ende der 1980er Jahre als Wunderbaustoff, der langlebig, flexibel einsetzbar, reißfest und hitzebeständig ist. Zudem ist der Faserstoff günstig. Allerdings erkannte man, dass Asbest einen gravierenden Nachteil hat: er ist gesundheitsschädlich und kann Krebs verursachen. 1994 wurde es in Italien und 2005 in der gesamten EU verboten, Asbest herzustellen und asbesthaltige Produkte zu verbreiten oder zu verwenden.
Vor einer Sanierung oder Renovierung sollten Bauherren prüfen, ob im Gebäude Asbest verbaut wurde und gegebenenfalls eine Asbestsanierung durchführen lassen.
Ob Dach, Boden, Fassade oder Fliesenkleber – Asbest kann sich fast überall befinden. Insgesamt wurde Asbest in über 3.000 Produkten verwendet, von denen etliche noch heute in Häusern verbaut sind. Asbest in Gebäuden bleibt für den Menschen bei unterbleibender mechanischer Bearbeitung und in intakter Form ungefährlich. Aus diesem Grunde sollten Asbestmaterialien in keinem Fall bearbeitet, zersägt oder durchbohrt werden. Wird das Material jedoch beschädigt, etwa durch Abnutzung, durch atmosphärische Einflüsse oder falsche Handhabung, können Fasern freigesetzt und somit die menschliche Gesundheit gefährdet werden.
Es muss in jedem Fall der Unterschied zwischen schwach und fest gebunden Asbestprodukten bedacht werden, denn insbesondere von ersteren kann ein hohes Gesundheitsrisiko ausgehen.
Unterschiedliches Risiko bei schwach und fest gebundenem Asbest
Wer eine Asbestsanierung in Betracht zieht, sollte von einem Experten klären lassen, welche Art von Asbest im Haus verbaut ist. Das Gefahrenpotenzial unterscheidet sich je nachdem, ob es sich um schwach- oder festgebundenen Asbest handelt.
Schwach gebundene Asbestprodukte: Produkte dieser Art sind durch einen hohen Asbestanteil von über 60 Prozent gekennzeichnet. Das gilt beispielsweise für Spritzasbest, der in Industriebauten für den Brandschutz verwendet wurde. Auch in Putzen, Leichtbauplatten, Bodenbelägen oder Elektroinstallationen kommt schwach gebundener Asbest vor. Problematisch an diesen Produkten ist, dass die gefährlichen Fasern bereits durch leichte Erschütterungen freigesetzt werden können.
Fest gebundene Asbestprodukte: In diesen Produkten liegt ein deutlich geringerer Asbestanteil von 10 bis 15 Prozent vor. Dies betrifft insbesondere Produkte aus Asbestzement, die als Dach- oder Wellplatten, Rohre, Blumenkästen, Bodenbeläge oder Kabelkanäle Anwendung fanden. Von Produkten dieser Art geht in der Regel keine Gefährdung aus, solange sie nicht beschädigt sind. Erst wenn diese durch mechanische Einwirkung oder Verwitterung beschädigt werden, kann es zur Freisetzung von Fasern kommen.
Als Laie lassen sich festgebundene Asbestprodukte kaum von schwachgebundenen unterscheiden. Dennoch ist eine grobe Ersteinschätzung anhand folgender Kriterien möglich:
Baujahr: Ob Eternit-Faserzement, Dämmungen, Fassaden oder Fliesenkleber – Asbest wurde zwischen 1960 und 1993 häufig im Hausbau oder bei Sanierungen verwendet. Aus diesem Grund gibt das Baujahr einen ersten Hinweis darauf, ob Asbest vorhanden sein könnte.
Aussehen: Da Asbest oft mit anderen Werkstoffen vermischt wurde, lässt es sich anhand der Optik nur schwer erkennen. Doch eine graue oder grau-grüne Farbe kann den Verdacht auf Asbest im Haus erhärten. Ist der Werkstoff bereits beschädigt und eine faserige Struktur erkennbar, handelt es sich sehr wahrscheinlich um Asbest. In diesem Fall sollten Hausbewohner vorsichtig sein, denn es könnten bereits gefährliche Asbestfasern austreten.
- In Fassaden, Außenwandverkleidungen und Dacheindeckungen
- in Farben und Lacken
- in Wasser- und Abwasserrohren, Waschtischen
- in Heizungs- und Elektroanlagen
- Fußbodenbeläge inklusive Kitte, beispielsweise Floor-Flex-Platten aus PVC
- Spachtelmassen, Fliesenkleber und sehr alte Dichtung
Ein Asbest-Test durch den Fachmann schafft Klarheit
Um herauszufinden, ob wirklich eine Asbestsanierung nötig ist, sollten Hausbesitzer einen Asbest-Test machen. Wurde der Verdacht durch die Laboranalyse bestätigt, sollten Sie ein Fachunternehmen mit der Sanierung beauftragen. Nur solche zertifizierten Betriebe dürfen Asbestsanierungen durchführen, da sie über speziell ausgebildetes Personal und die nötige Schutzausrüstung verfügen. Darüber hinaus übernimmt das Unternehmen die fachgerechte Entsorgung der asbesthaltigen Werkstoffe. Nach Entfernung aller potenziell gefährlichen Bauteile können Sie sich für unbedenkliche Baumaterialien entscheiden, und Ihr zuvor mit Asbestplatten bedecktes Dach beispielsweise mit einem unbedenklichen Produkt eindecken lassen.
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