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Vorsicht ist besser als Nachsicht – das Eigenheim ausreichend versichern

Das Eigenheim ist meist die größte Investition im Leben eines Menschen – dessen Wert sollte entsprechend abgesichert sein: durch eine Gebäudeversicherung.

Sicherheit ist ein elementares Grundbedürfnis. Die eigenen vier Wände sind ein Ort, an dem man sich rundum wohl fühlen möchte. Hierfür ausschlaggebend ist auch die Sicherheit. Daher sollte man sich rechtzeitig und ausgiebig mit allen nur erdenklichen Gefahren beschäftigen, denen man ausgesetzt sein könnte. Um das eigene Zuhause ausgelassen genießen zu können, sollte man sich angemessen versichern.

Um sich von den Gefahren, denen das Eigenheim ausgesetzt ist, ein Bild zu machen, sollten die potenziellen Risiken realistisch eingeschätzt werden – diese lassen sich in drei Kategorien einteilen:

  • Große Risiken: Deren Eintritt bedroht die Existenz; z.B. Feuerschäden oder Schäden an einer dritten Person, für die man haftet (Haftpflichtversicherung).
  • Mittlere Risiken: Deren Eintritt hat deutliche finanzielle Auswirkungen, z.B. Einbruchdiebstahl, Schäden durch Leitungswasser oder Sturm.
  • Kleine Risiken: Deren Eintritt hat zwar eine finanzielle Auswirkung, bewegt sich aber in einem vertretbaren Rahmen; z.B. Schäden bei Glasbruch.

Experten empfehlen, die großen Risiken auf jeden Fall abzudecken, denn hier geht es um die Existenz der gesamten Familie. Mittlere Risiken sollten ebenfalls versichert werden, da die finanziellen Folgen eines derartigen Ereignisses schwerwiegend sein können. Auf die Absicherung von kleinen Risiken kann unter Umständen auch verzichtet werden, sollte dies aus Kostengründen unbedingt nötig sein. Allerdings ist es bei einem Schadensfall angenehm, wenn auch für diese ein Versicherungsschutz besteht.

Schon in der Bauphase auf Sicherheit setzen

Beim Neubau oder bei der Sanierung eines Gebäudes gibt es zwei Punkte, die in die Kategorie „Große Risiken“ fallen: Feuer und Haftpflicht. Oft wird gar nicht daran gedacht, dass ein Brand auch bei einem Rohbau bereits einen beträchtlichen Schaden verursachen kann. Durch die Arbeiten am Bau oder auch durch die Lagerung von Baumaterialien besteht eine erhöhte Brandgefahr. Dieses Risiko wird leider sehr häufig unterschätzt.

Zudem besteht das „große Risiko“, während der Bauzeit einem Dritten einen Sach- oder Personenschaden zuzufügen. In diesem Zusammenhang besteht für den Bauherrn eine besondere Haftung. Schadenersatzansprüche, für welche es keinen Versicherungsschutz gibt, können den wirtschaftlichen Erfolg der baulichen Maßnahmen gefährden. Bei einem größeren Schaden, beispielsweise an Personen, kann die darauffolgende Schadenersatzforderung die Existenz der gesamten Familie bedrohen.

Aus den genannten Gründen ist es äußerst ratsam, sich bereits vor Baubeginn um einen angemessenen Versicherungsschutz zu kümmern. Neben der korrekten Bewertung des Gebäudewertes im Hinblick auf die Feuerversicherung ist diesbezüglich auch die Höhe der Versicherungssumme für die Haftpflichtversicherung ein wichtiger Punkt. Diese sollte auf keinen Fall zu niedrig gewählt werden.

Es passiert leider schneller als man denkt

Innerhalb von kurzer Zeit kann sich wirklich sehr viel ändern – auch beim Hausbau: Das zeigen die nachstehenden Fallbeispiele.

Feuerschaden: Der Bauherr besichtigt, wie jeden Abend, seine Baustelle. Ohne sich große Gedanken zu machen, wirft er seine Zigarette zu Boden, um sie auszulöschen - dann verlässt er die Baustelle. Er bemerkt jedoch nicht, dass die Zigarette nicht zur Gänze ausgelöscht wurde. Durch einen Windstoß gelangt die Glut an einen in der Nähe gelagerten Stapel Isoliermaterial und schon nimmt das Elend seinen Lauf. Das Isoliermaterial entzündet sich und das Feuer breitet sich aus.

Haftpflichtschaden: Der Bauherr befindet sich am späten Abend noch auf der eigenen Baustelle. Beim Weggehen vergisst er, die Absperrung zu schließen. Jugendliche, die sich in der Nähe befinden, bemerken dies und dringen in das Gelände ein. Einer der Jugendlichen stolpert über einen herumliegenden Ziegelstein, fällt in eine Grube und verletzt sich schwer. Wäre beim Verlassen der Baustelle die Umzäunung richtig geschlossen worden, dann wäre dieser folgenschwere Unfall wahrscheinlich nicht passiert. Die Schadenersatzforderungen des Verletzten sind beträchtlich.

Diese beiden einfachen Beispiele aus der Praxis zeigen, wie leicht am Bau etwas schief gehen kann. Dies kann unter Umständen das gesamte Projekt zum Scheitern bringen. Und nicht nur das, die finanzielle Belastung ohne Versicherungsschutz ist immens.

Sich gegen verschiedene Risiken versichern

Eine klassische Wohnhausversicherung deckt in der Regel die entstandenen Schäden am Gebäude und dem entsprechenden Inhalt ab, wie z. B. Möbel, Teppiche, Elektrogeräte usw. Versichern kann man sich gegen verschiedene Ereignisse wie z.B. Schäden durch Feuer, Sturm, außergewöhnliche Naturereignisse, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl und Glasbruch.

In der Regel deckt eine Gebäudeversicherung Schäden durch Feuer, Sturm und Leitungswasser ab; meist ist auch eine Haftpflichtversicherung enthalten.

Fast immer ist mit der Wohnhausversicherung auch eine Privathaftpflichtversicherung verbunden. Gerade diese zählt zu den existenziellen Versicherungen: Denn Schäden gegenüber Dritten können nicht nur während der Bauzeit verursacht werden. Diese Gefahr ist Teil des täglichen Lebens - besonders dann, wenn man Eigentümer einer Immobilie ist.

Tipps für Versicherung

Im Versicherungsvertrag unbedingt berücksichtigen. In der Regel sind alle Schäden, die auf vorsätzliches Verhalten zurückzuführen sind, im Versicherungsvertrag ausgeschlossen. Schäden durch grob fahrlässiges Verhalten sollten aber unbedingt mitversichert sein.

Selbstbeteiligung senkt Versicherungsprämie. Ein Brand kann eine Wohnung bzw. ein Haus zur Gänze zerstören – und ebenso die wirtschaftliche Existenz des Eigentümers. Entsprechende Feuerversicherungen können die Immobilie absichern – und auch deren Inhalt (z.B. Möbel und Hausrat). Über eine Selbstbeteiligung kann man nachdenken; sie hilft, die Versicherungsprämie zu senken.

Vielfältiger Versicherungsschutz ist möglich. Versicherungen bieten umfassenden Schutz – beispielsweise bei Schäden durch: Blitzschlag, Sturm, Explosion, Implosionen, Bersten, Hagel, Wind, Schneedruck, Leitungswasser, Rauch, Gas, Überschall, elektrische Ereignisse, Einbruchdiebstahl, Glasbruch, Vandalenakte und soziopolitische Ereignisse (z.B. Streik, Aufruhr usw.).

Besondere Risiken mit in Polizze aufnehmen. Vorsicht! Normalerweise sind in einer Versicherungspolizze die Schäden durch Überschwemmungen, Vermurungen oder Lawinen nicht enthalten. Wer in einer davon gefährdeten Gegend lebt, sollte eine entsprechende Deckung unbedingt mit in den Versicherungsvertrag aufnehmen.

Ehrlich währt tatsächlich am längsten. Falscherklärungen im Versicherungsvertrag sind unbedingt zu vermeiden! Wird ein Gebäude versichert, dann ist eine der Wahrheit entsprechende Beschreibung nötig, z.B. Standort, Bauweise (etwa Holz oder Beton), usw. Zudem ist es wichtig eventuelle in den vergangenen Jahren eingetretene Schadensfälle mitzuteilen. Geschieht dies nicht, dann besteht die Gefahr, dass der Versicherungsschutz nur teilweise oder im schlimmsten Fall gar nicht gegeben ist.

Schadensfall sofort der Versicherung melden. Kommt es zu einem Schadensfall, dann ist dieser innerhalb der in den allgemeinen Bestimmungen angegebenen Frist der Versicherung zu melden (in der Regel sind dies drei Tage). Der Vorfall und die entstandenen Schäden müssen dabei genau beschrieben und dokumentiert werden (z.B. Fotos).

Wiederaufbau des Gebäudes berücksichtigen. Empfehlenswert ist es, den Wiederaufbau des gesamten Gebäudes zu versichern. Eine solche Versicherung deckt also die Kosten für die vollständige Wiedererrichtung des versicherten Gebäudes (ohne den Wert des Grundstückes) - und auch jene Kosten, um die versicherten Sachen durch neue oder gleichwertige Sachen zu ersetzen.

An eine Versicherung für die Bauphase denken. Bereits vor Beginn der Bauarbeiten sollte eine Versicherung abgeschlossen werden: Ideal ist eine Haftpflichtversicherung für die Bauherren, die – während der Bauarbeiten und auf der Baustelle – Schäden an Dritten abdeckt. Man sollte darauf achten, dass die Vertragslaufzeit bis zum Abschluss der Arbeiten reicht.


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