Wahl des Planers
Die richtige Auswahl des/r Planers/in
Checkliste, Vertrag und die verschiedenen Phasen
Haben Sie klare Vorstellungen in Bezug auf den Stil ihres Traumhauses? Nehmen Sie sich Zeit für die Suche nach dem für sie richtigen Planer, denn diese Auswahl ist entscheidend für ein gutes Gelingen. Vor der Entscheidung für einen Planer sollten Sie sich darüber Gedanken machen, wie viel Gestaltungsspielraum, wie viel Eigenverantwortung und Zeit Sie benötigen und investieren wollen. Der Planer sollte ein fachlich versierter Berater sein, der Sie kompetent in Ihren Entscheidungen unterstützen kann und Ihre Wünsche in einer individuellen Planung umsetzt. Nur gemeinsam als Team können Bauherr und Planer gut funktionieren. Bei größeren Bauvorhaben kann auch ein kleiner Planungswettbewerb auf Grund von Skizzen hilfreich für die richtige Auswahl des Planers sein.
Checkliste
Bei der Suche nach dem für Sie richtigen Planer, können Sie folgende Checkliste verwenden:1. Wie viel Berufserfahrung hat der Planer?
2. Sagt Ihnen der Stil der bereits verwirklichten Projekte des Planers zu?
3. Sprechen Sie mit Bauherrn, die bereits mit dem Planer gebaut haben:
a. Wie bewerten die Bauherren den Planer?
b. Wie war die Zusammenarbeit zwischen dem Bauherrn und dem Planer?
c. Wurden die Änderungswünsche des Bauherrn angenommen?
d. Wie war das Durchsetzungsvermögen des Planers gegenüber Behörden und Firmen?
e. Hat der Planer alle beauftragten Leistungen erbracht?
f. Wurde der Kostenvoranschlag eingehalten?
g. Wurde der vorgegebene Zeitplan eingehalten?
h. Konnte der Planer gute Ratschläge erteilen?
4. Wie hoch ist das Honorar und wie sind die Zahlungsmodalitäten?
Der Vertrag mit dem Planer
„Die Wissenschaft der Planung besteht darin, den Schwierigkeiten der Ausführung zuvorzukommen.“ (Vauvenargues)Verfassen Sie mit ihrem Planer einen Vertrag, in dem der Umfang des Auftrages klar vorgegeben ist. Im Vertrag sollten die zu erbringenden Leistungen und die Vorgaben zu Raumprogramm, Funktionalität, Budget, Materialien und Termine klar beschrieben sein. Sie können den Planer als Generalplaner oder nur für einzelne Teilbereiche beauftragen. Einen Generalplaner zu beauftragen ist im Allgemeinen günstiger, und es bedarf keiner zusätzlichen Koordinierung der weiteren Techniker. Mehrere Planer für die verschiedenen Fachbereiche zu beauftragen, kann auch bedeuten, dass mehrere gute Fachleute ihre spezifischen Fachkenntnissen einbringen. Um bei zu großen Differenzen mit dem Planer für die weiteren Leistungen einen anderen Techniker beauftragen zu können, müssen Sie auch eine Ausstiegsklausel vereinbaren. Auch muss klar festgehalten werden, was in diesem Auftrag nicht enthalten ist und zu Zusatzkosten führen könnte. Es ist festzulegen, ob für unvorhergesehene Varianteprojekte, Besprechungen oder Unterlagen zusätzlich bezahlt werden muss. Zudem ist festzulegen, welches Honorar anfällt an, wenn das Projekt nicht die behördliche Genehmigung erhält. Der Betrag des Honorars und die Zahlungsmodalitäten sind klar zu vereinbaren.
Die verschiedenen Phasen in der Arbeit des Planers
1
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Vermessung des Grundstückes, Bestandspläne bei einem bereits bestehenden Gebäude.
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2
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Vorentwurf, Skizzen und anschauliche Zeichnungen, erste Kostenschätzung.
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3
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Einreichprojekt mit allen Unterlagen für den Erhalt der Baukonzession, Unterlagen für Beiträge oder steuerliche Abschreibungen.
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4
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Fachplaner, haustechnische Anlagen, geologisches Gutachten, Heizung, Klimahaus, Brandschutz, Elektroanlage, Blitzschutz, Schallschutz, Statik, Sicherheitskoordination in der Planungsfase, Aufzug, Inneneinrichtung, Außengestaltung.
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5
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Ausführungsplanung (Maßstab 1:50, wichtige Details in 1:10 bis 1:1, Angabe der Materialen) und Ausschreibungsunterlagen, Vergabe der Arbeiten, Verträge mit den Firmen.
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6
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Bauleitung (bautechnische, architektonische) Sicherheitskoordination in der Ausführungsphase, statische Bauleitung, Bauleitung der einzelnen Fachplaner, Varianteprojekte.
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7
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Abnahme - Kontrolle, ob alle vertraglichen Leistungen vollständig, mangelfrei und in Übereinstimmung mit der Leistungsbeschreibung erbracht worden sind, Fotodokumentation.
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8
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Alle Dokumente und Abnahmen für den Erhalt der Benützungsgenehmigung, für die Beitragsauszahlung und für die Steuerabschreibung.
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Fachautor
Stefan Waldner, Dorf Tirol
Experte im Südtiroler Baurecht
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Das neue Bauen
Das neue Gesetz Raum und Landschaft (Nr. 9/2018) hat jenes für die Raumordnung und jenes für den Landschaftsschutz abgelöst, die beide aus den frühen 1970er-Jahren stammen. Es will eine nachhaltige gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung ermöglichen – und den Bodenverbrauch und die Zersiedelung eindämmen.